i-jur-ticker

Der Nachrichtendienst für Ihre Internetseite

Als interessanter und aktueller erlebt das Publikum Ihren Internetauftritt mit dem i-jur-ticker. Professionell und mit viel Fach- und Hintergrundwissen kennzeichnen Sie sich als Kanzlei aus.

i-jur-ticker ist ein Nachrichtendienst für den Internetauftritt und bedeutet, dass laufend automatisch aktuelle Urteile auf Ihre Internetseite gestellt werden.

Zielgruppe dieser Nachrichten sind sowohl Fachpublikum als auch Mandanten und Interessenten. Zum Fachpublikum zählen Juristen, wie Rechtsanwälte. Mandanten können Bestandsmandaten, zukünftige oder ehemalige sein, die sich auf Ihrem Internetauftritt umschauen möchten.

Für Kanzleien, die sich aus der Menge an Internetauftritten abheben möchten, ist der i-jur-ticker Pflicht, um diesen Effekt zu erreichen.

Die Urteile im i-jur-ticker sind eigens für Mandaten redaktionell vorsortiert und lesenswert aufbereitet. Herkömmliche Urteile sind oft unlesbar für Nichtjuristen und teilweise wenig interessant, der i-jur-ticker sorgt dagegen für angeregte News.

Neben den menschlichen Besuchern hat der i-jur-ticker auch eine durchgreifenden Wirkung auf die Suchmaschinen. Durch den i-jur-ticker kann die Prominenz der Internetseite bei Suchmaschinen gesteigert werden. So wandert die Seite bei der Eingabe von Suchbegriffen weiter nach vorne in der Suchmaschine. Das funktioniert indem jedes Urteil eine eigene Seite in Ihrem Internetauftritt erhält, so wächst die Seite. Aber nicht nur die Quantität, sondern auch die Qualität wird gepflegt mit dem i-jur-ticker: in den laufend wechselnden Urteilen stecken ein Haufen relevanter Stichworte aus dem juristischen Bereich, die bei der Sucheingabe gefunden werden und so Besucher auf Ihre Seite geführt werden, viele Klicks erhöhen wiederum die Prominenz. Aktuelle Inhalte, viel Volumen und die richtigen Stichworte im Text fördern die Auffindbarkeit.

i-jur-ticker aktualisiert sich mehrmals täglich von alleine. Sie haben daher keine Arbeit oder sonstigen Aufwand mit dem Nachrichtendienst, denn er aktualisiert sich selbstständig. Das ist sehr einfach den Internetauftritt auf dieser Ebene aktuell und zeitgemäß zu halten.

Funktionsweise

Sie können den i-jur-ticker selbst auf Ihre Website stellen oder dies bei i-jur beauftragen. Nach der einmaligen Einbindung läuft der i-jur-ticker von alleine. Es erscheinen bis zu sieben Urteile täglich auf Ihren Internetauftritt.

Das i-jur-ticker-Design ist anpassbar an ihr Kanzleidesign bzw an das Ihrer Internetseite. Auch die Anzahl der Urteile, die erscheinen ist individuell einstellbar sowie Fraben, Schriften, Maße usw.

Der i-jur-ticker fasst Urteile aus mehr als 100 Rechtsgebieten zusammen. Dazu erhalten Sie eine Auswahlmöglichkeit, ob Sie nur bestimmt Rechtsgebiete erscheinen lassen wollen oder die ganze Palette. Darüber hinaus können Sie einige selbst ausgewählte Urteile präsentieren.